* Hier finden Sie das online Bezugsformular für Ihr, gemäß der gesetlichen Vorgaben, für Bezugsberechtigte kostenloses FFP2 Masken-Paket zur Abholung in Ihrer teilnehmenden Apotheke. Bitte prüfen Sie im Vorfeld Ihre Berechtigung zum Bezug dieser FFP2 Masken. Nähere Informationenm dazu finden Sie unter folgenden Links:
Vorläufiger Rechtstext aus der Schutzmasken Verordnung
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf
Schutzmasken, wenn
sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
chronische Herzinsuffizienz,
chronische Niereninsuffizienz,
Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
Diabetes mellitus Typ 2,
aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
Risikoschwangerschaft.
Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.